Hausaufgaben
Hausaufgabenregelung (gemäß § 28 Abs. 1 BaySchO)
- Hausaufgaben werden gestellt, um den Lernstoff einzuüben und um neu Gelerntes zu vertiefen. Sie dienen zur Entwicklung der Selbständigkeit und zur Förderung von Ausdauer, Ordnung, Fleiß und Interesse an den Lerngegenständen.
- Hausaufgaben sollen so gestellt werden, dass sie von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Nachmittagsunterrichts selbständig erledigt werden können.
- In der Unterstufe sollen zwei Stunden Arbeitszeit, in der Mittelstufe drei Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden.
- Wenn Schüler der Jgstf. 5-9 mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht haben, wird in der Regel von schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Tag abgesehen werden.
- Sonntage, Feiertage und Ferien werden von Hausaufgaben frei gehalten.
- Die Schüler führen verpflichtend bis Jgstf. 10 ein Hausaufgabenheft, in das jeder Lehrer schriftliche und mündliche Hausaufgaben mit zeitlicher Dimensionierung eintragen lässt. Hausaufgaben werden ebenso im Klassentagebuch vermerkt.
- Die Klassleitung koordiniert die Hausaufgaben in enger Abstimmung mit den in der Klasse unterrichtenden Fachlehrern.
- In den Kernfächern werden regelmäßig schriftliche Hausaufgaben erteilt. In den anderen Fächern werden in der Regel nur mündliche Hausaufgaben gestellt.
- Die Lehrkräfte besprechen die Hausaufgaben regelmäßig und kontrollieren ihre ordentliche Erledigung.
- Bei mehrmaligem Vergessen der Hausaufgaben oder Missachtung der äußeren Form informieren die Lehrkräfte die Eltern. Zum Nachholen des Vergessenen können Nacharbeiten erteilt werden.
- Lernstoff, der in versäumten Unterrichtsstunden besprochen wurde, muss zeitnah selbständig nachgeholt werden. Die Lehrkräfte unterstützen die Schüler dabei.